Hallo Sheltie Gemeinschaft,
hier habe ich schon meine erste Frage.
Sind eigentlich die neuen 3 Jahres Impfungen schon vom VDH bzw. FCI zugelassen?
Da man ja immer wieder in den Richtlinien liest, es werden nur Hunde zugelassen bei denen die Impfung nicht älter als 1 Jahr ist.
Ich persönlich würde nämlich gerne die 3 Jahres Impfung vorziehen, bringt mir aber nichts wenn ich damit nicht auf Ausstellungen darf?
Gruß Susanne
PS: warum kann man die Überschrift nicht bearbeiten????? _________________ <a>www.solonaurchen.de</a>
Zuletzt bearbeitet von solo am 13.02.2008, 13:02, insgesamt einmal bearbeitet
jazzy Stamm-Mitglied
Anmeldedatum: 20.02.2006 Beiträge: 110 Wohnort: nördlich hamburg
Verfasst am: 13.02.2008, 13:53
Änderung der Deutschen Tollwut-Verordnung!Die Deutsche Tollwut-Verordnung wurde den neuen EU-Bestimmungen angepasst. Zusammenfassend lassen sich die Änderungen wie folgt darstellen:
• Die Frist, die zur Immunisierung akzeptiert wird, sinkt von vier auf drei Wochen.
• Eine Wiederholungsimpfung ist nicht automatisch nach 12 Monaten fällig, sondern zu dem Zeitpunkt, der vom Impfstoffhersteller für die Gültigkeit des Impfstoffes genannt wird.
Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt Dortmund werden diese Vorgaben für die Veranstaltungen in Dortmund den Ausstellern wie folgt bekanntgegeben und durch das Veterinäramt kontrolliert:
• Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein.
• Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden.
• Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Da insbesondere die Anerkennung von 12 Monaten als Grundgültigkeitsdauer (auch in den Fällen, in denen der Tierarzt keinen Eintrag in der Rubrik "gültig bis" vorgenommen hat) und auch die Anerkennung der Eintragung bei einer längeren Gültigkeitsdauer Individualentscheidungen des Veterinäramtes Dortmund in Absprache mit dem Kreisveterinäramt sind, empfehlen wir:
• allen Veranstaltern, sich rechtzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen, um die Handhabung und Umsetzung abzuklären und diese den Ausstellern in geeigneter Weise bekannt zu machen.
• allen Ausstellern, sofern die erforderlichen Angaben nicht aus den Impfdokumenten hervorgehen, sich über die Ausschreibungen, Internetseiten etc. beim jeweiligen Veranstalter über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.
Sobald neue Erkenntnisse vorliegen bzw. eine einheitliche Vorgehensweise der Veterinärämter bekanntgegeben wird, werden wir entsprechend informieren.
Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) - 27. Januar 2006
quelle:www.vdh.de _________________ <span>Conny und die Sheltiejungs Jazz und Jo </span>
Manuela Stamm-Mitglied
Anmeldedatum: 23.11.2005 Beiträge: 228
Verfasst am: 13.02.2008, 13:54
Hallo Susanne,
zu Austellungen kann ich dir nichts sagen .
Wir haben unsere Hunde für 3 Jahre impfen lassen, die Impfe ist gültig bis 2009.
Wir - mein Mann und ich sind auf Agility Turnieren bzw. ich auf Obedience Prüfungen mit unseren Hunden und müssen in den Meldungen die Impfe angeben.
Wir haben bisher noch nie Schwierigkeiten diesbezüglich bekommen.
Kann mir denken das es bei Ausstellungen auch so gehandhabt wir - bin mir aber nicht ganz sicher .
Da Austellungen und auch die Turniere / Prüfungen unter dem VDH laufen .
Wir sind letzten Herbst mit unseren 3 Hunden in die Westfahlenhalle gekommen allerdings zum Agi Turnier und nicht zum ausstellen und die Tierärztin hat nichts zu beanstanden gehabt .
Liebe Grüße
Manuela _________________
solo Welpe
Anmeldedatum: 29.01.2008 Beiträge: 7
Verfasst am: 21.02.2008, 07:36
Hallo
Also ich war jetzt bei meinen Tierarzt und werde Blue auf die 3 Jahres Impfung einstellen.
Soviel ich aus euren Antworten entnehmen konnte, dürfte das kein Problem geben.